Wenn Sie durch ein Alkoholdelikt mit dem Verkehrsrecht in Konflikt gekommen sind, müssen Sie sich eventuell deshalb einer MPU unterziehen, weil dies
- bereits mehrfach (mehrfach, bedeutet auch schon bei zweimal) vorgekommen ist,
- oder der Promillegehalt beim ersten Delikt bereits Eignungsbedenken hervorgerufen hat (ab 1,6 Promille und mehr),
- oder Sie zwar unterhalb der 1,6 Promille liegen aber sonstige Umstände dafür sprechen, dass bei Ihnen ein schwerwiegendes Alkoholproblem besteht.
Sie sollten sich dann darüber informieren, ob Sie für ihre MPU Abstinenznachweise oder Leberwertbefunde benötigen. In der Regel bieten Ihnen die deutschlandweit vertretenen Berater für Kraftfahreignung ein kostenloses Informationsgespräch an. Sie finden diese Spezialisten auf der Website: mpu-beratung-vorbereitung.de.
Wurde Ihnen dies von Fachleuten bereits empfohlen oder finden Sie Hinweise zum Beispiel in Vorgutachten, sollten Sie die medizinischen Voraussetzungen unbedingt schaffen und die nötigen Untersuchungen durchführen lassen. Diese Laboranalysen müssen akkreditiert (amtlich anerkannt) sein und den Ansprüchen aller MPU-Stellen und Verkehrsbehörden in allen Bundesländern genügen.
Wenn Sie konsequent auf Alkohol verzichten, lässt sich eine alkoholabstinente Lebensführung unter Zuhilfenahme folgender Laboranalysen zuverlässig nachweisen:
- Haaranalysen auf Ethylglucuronid (EtG),
- Urinuntersuchungen auf Ethylglucuronid (EtG).
Bei der Beibringung, der Organisation und der Durchführung von all den von Ihnen benötigten Nachweisen gegenüber den MPU Prüfstellen werden Sie von den deutschlandweit tätigen „Beratern für Kraftfahreignung“ der Plattform mpu-beratung-vorbereitung.de stets unterstützt, sodass sie die richtigen und notwendigen Schritte durchführen und keine unnötige Geld- und Zeitverschwendung haben.
Die notwendige Überprüfung beim MPU Gutachten soll ja bei Ihnen auch zu dem gewünschten Erfolg führen. Damit der Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis nichts mehr im Wege steht. Wer in Deutschland bereits einmal eine Fahrerlaubnis besessen hat, dem wird diese in der Regel ohne neuerliche Führerscheinprüfung wieder erteilt. In der Regel heißt in diesem Fall, wenn nicht schwerwiegende Gründe gegen eine prüfungsfreie Erteilung sprechen (eventuell können Zeitfaktor, nur kurzzeitige Fahrpraxis vor Entzug der Fahrerlaubnis oder andere ähnlich nachvollziehbare Gründe dagegen sprechen).